Gutachten vom ö.b.u.v. Sachverständigen / Fliesenlegermeister & Estrichlegermeister

Sachverständiger / Gutachter für Fliesen-, Platten und Mosaiklegerarbeiten
Bei jedem Gutachten ist es wichtig festzustellen, wo die Ursache für den Mangel oder den Schaden liegt. Das bedeutet, es wird der „Soll/Ist – Zustand“ ermittelt. Dieser wird dann analysiert und dem Auftraggeber verständlich dargelegt. Zur besseren Verständlichkeit sollte eine Bilddokumentation und eine Auflistung der gültigen Vorschriften und Normen nicht fehlen.
Ein Überblick über Arten von Gutachten
Privatgutachten
Als Sachverständiger für das Fliesenlegerhandwerk kann man von jeder Person oder Institution mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.
Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten wird der Sachverständige von den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten beauftragt, gemäß Beweisbeschluss ein Sachverständigengutachten oder auch ein Beweissicherungsgutachten zu erstellen.
Versicherungsgutachten
Ein Großteil der Schäden an Gebäuden ist durch Wasser entstanden. Hier gilt es für die Versicherung festzustellen, wie hoch ist der Sachschaden und wie muss er bewertet werden.
Dies kann ein kleiner Wasserschaden in einem Badezimmer sein, aber auch ein großer Schaden der durch mehrere Etagen hindurch bewerten ist.
Schiedsgutachten
Bei einem Schiedsgutachten wird der Sachverständige von den streitenden Parteien mit der Tatsachenfeststellung beauftragt. Beide Parteien unterwerfen sich dem Ergebnis des Schiedsgutachtens. Auch die Kosten hierfür werden gerecht aufgeteilt.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gern bei mir.
Graupner Sachverstand









